Steuerbefreiung

Ab Januar 2021 wird die Liste der mautbefreiten Fahrzeuge für die Benutzung von Autobahnen geändert
 

Wie wird es im Januar 2021 sein?

In der Tschechischen Republik zugelassene Fahrzeuge sind automatisch von der Maut befreit
Elektro-, Wasser- oder Hybridfahrzeuge (CO2-Ausstoß bis 50 g/km), wenn das Fahrzeug ein spezielles Kennzeichen (beginnend mit den Buchstaben EL) hat.
Fahrzeuge, die Inhaber eines tschechischen Behindertenausweises ZTP oder ZTP / P befördern. Bei einer Straßenkontrolle muss sich der Inhaber des ZTP- oder ZTP/P-Ausweises im Fahrzeug befinden, ansonsten gilt die Mautbefreiung für das Fahrzeug nicht. Es genügt, bei der Straßenkontrolle den entsprechenden Ausweis vorzuzeigen. Inhaber von Behindertenausweisen, die außerhalb der Tschechischen Republik ausgestellt wurden, müssen eine elektronische Vignette kaufen und die entsprechende Gebühr entrichten.
Fahrzeuge, die für den Transport abhängiger Kinder verwendet werden, die an Krebs oder Leukämie erkrankt sind. Bei einer Straßenkontrolle genügt die Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer anderen von einer medizinischen Einrichtung ausgestellten Bescheinigung.
Historische Fahrzeuge mit zugeordnetem Sonderkennzeichen und Urkunde über die Eintragung des Fahrzeugs in das Denkmalregister.
 

In der Tschechischen Republik zugelassene Fahrzeuge sind bei Benachrichtigung zahlungsfrei

Elektro-, Wasser- oder Hybridautos (CO2-Ausstoß bis 50 g/km), ohne Sonderkennzeichen.
Fahrzeuge, die von Einrichtungen für behinderte Menschen genutzt werden, sofern sie der Beförderung solcher Menschen dienen.
Im Ausland zugelassene Fahrzeuge von der Meldepflicht befreit
o Elektro-, Wasser- oder Hybridautos (CO2-Emissionen bis zu 50 g / km)